„Balkonkraftwerke“ – das sind Fotovoltaik-Module in der Größe von 1m - 1,70m. Sie werden an Balkonbrüstungen montiert und erzeugen Strom vor allem für den „Hausgebrauch“, zum Beispiel für einen Kühlschrank.
Die Bereitschaft, solche Anlagen zu installieren, hat erfreulicherweise auch in Ismaning stark zugenommen. Der Gemeinderat hat auf Initiative der SPD-Fraktion nun einen Rahmen zur Ausgestaltung beschlossen und damit Rechtssicherheit für alle Interessierten geschaffen.
Rechtlicher Rahmen und Rechtssicherheit
Balkonanlagen sind danach auch ohne Baugenehmigung zulässig, wenn sie senkrecht vor oder als Ersatz für Balkonverkleidungen und Balkonsicherungen montiert werden. Mieter brauchen dazu aber die Zustimmung des Vermieters, Wohnungseigentümer die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft. Auf Dächern sind Fotovoltaik- und Solaranlagen in oder auf der Dachfläche zulässig und parallel zu First oder Traufe anzuordnen. Auf Flachdächern können sie mit einer Neigung bis zu 45° aufgestellt werden. Auch an Hauswänden sind sie zulässig.
Also: Bahn frei für die eigene Stromerzeugung. Nötig ist dann nur die Anmeldung bei der Stromversorgung Ismaning (SVI).
Bruno Rimmelspacher