Für die Einreichung der Wahlvorschläge durch die Parteien gelten genaue Regeln, die im Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) und in der Wahlordnung festgelegt sind.
In den Stimmzetteln zur Gemeinderatswahl in Ismaning sind beim Wahlvorschlag der Ismaninger CSU bei einigen der Kandidat*innen in unzulässiger Weise Ehrenämter benannt, z.B. 1. Vorstand Bauerntheater, Vorsitzender Feringa Ärztenetz. Nach obigem Gesetz sowie der Wahlordnung sind ausschließlich kommunale Ehrenämter (Erste/r, zweite/r oder dritte/r Bürgermeister*in, Gemeinderat*in, stellvertretende/r Landrat*in und Kreisrat*in) sowie im Grundgesetz und in der Verfassung vorgesehene Ämter im Wahlvorschlag zulässig.
In den Wahlvorschlägen zum Ismaninger Gemeinderat wurde dies von allen Parteien – SPD, FWG, Bündnis 90/Die Grünen und FDP – eingehalten, nicht so von der CSU. Bei den Wähler*innen entsteht so der Eindruck, dass sich die Kandidat*innen der vier genannten Parteien nicht ehrenamtlich betätigen. Dies entspricht jedoch nicht den Tatsachen und lässt ein völlig falsches Bild über diese im Gemeindeleben sehr engagierten Kandidat*innen entstehen.
Der verantwortliche Wahlleiter der Gemeinde, Herr Hobmeier, wurde auf diesen Missstand erst über einen Presseartikel zu einem ähnlich gelagerten Fall im Landkreis München aufmerksam und ließ daraufhin die bereits veröffentlichten Wahllisten überprüfen. Leider zu spät. Er hat den Fehler eingeräumt und sich dafür entschuldigt.
Die Ortsvereinsvorsitzenden von SPD, FWG, Bündnis 90/Die Grünen und FDP halten es trotzdem für notwendig, die Wähler*innen auf die missverständlichen Kandidat*innenbeschreibungen hinzuweisen und auf die Ungleichbehandlung der Wahlvorschläge aufmerksam zu machen.
Mögen sich die Bürgerinnen und Bürger in Ismaning über dieses fragwürdige Vorgehen ihr eigenes Urteil bilden.
Ismaning, 28. Februar 2020
Arno Helfrich, SPD / Herbert Baur, FWG / Silke Levermann, Bündnis90/Die Grünen / Justin Skorupa, FDP